Update: Einstweilige Verfügung und Vergleichsangebote des RA Karwiese in der Abmahnwelle Lengwenus 

Ich habe im Mai 2014 über eine merkwürdige Abmahnwelle des Herr RA Karwiese für einen Herrn Lengwenus berichtet. Der Bericht ist hier.

Nachdem ich im Mai 2014 die Abmahnungen für meine Mandanten als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen habe und die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie jegliche Zahlung verweigert wurde, habe ich nichts mehr von Herrn RA Karwiese gehört. Der ebay-Shop des Herrn Lengwenus ist mittlerweile auch geschlossen.

 

Umso überraschter war ich, als ich Ende Juni 2014 kontaktiert wurde, dass Herr Karwiese gegenüber einer nicht anwaltlich vertretenen Person eine einstweilige Verfügung vor dem LG Lübeck erwirkt hatte. Gegen diese Verfügung soll Widerspruch erhoben werden, da ich das Vorgehen des Duos Karwiese/Lengwenus für rechtsmissbräuchlich halte und nach meiner Ansicht die Verfügung daher zu Unrecht ergangen ist. Zwecks Vorlage bei dem Gericht würde ich mich daher sehr freuen, wenn Abgemahnte mir ihre Abmahnung zukommen lassen würden.  Es darf angenommen werden, dass mehr als 100 Abmahnungen verschickt worden sind. Bitte kontaktieren Sie mich daher per E-mail oder Telefon, wenn Sie hier mithelfen möchten, so dass die einstweilige Verfügung aufgehoben werden kann.

 

Weiterhin verschickt Herr Karwiese derzeit Vergleichsangebote, dass die Sache auch mit einer geringeren Zahlung als den zunächst geforderten 745,40 EUR erledigt werden könne. Es sieht so aus, als ob nicht anwaltlich vertretene Personen 300,- EUR zahlen sollen (oder dürfen) und anwaltlich vertretene Personen nur 200,- EUR. Auch ein interessantes Preismodell. 

 


Update Dezember 2014: Nachdem Widerspruch erhoben wurde, wurde Anfang Dezember der Antrag auf Erlass der Verfügung in Lübeck ohne Verhandlung und Urteil zurückgenommen. Herr Lengwenus muss nun alle Kosten tragen, insbesondere auch die Anwaltskosten meiner Mandantin.

 

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Wenn Sie eine Abmahnung oder sogar eine Klage wegen angeblicher Wettbewerbsverletzung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung.

 

Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie meine Hauptseite polishuk.de. Zu den Kosten einer etwaigen Beauftragung finden Sie mehr hier. Die außergerichtliche Beauftragung ist selbstverständlich auch auf Beratungshilfebasis  möglich.

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