Kosten

1) Insbesondere die verständliche Befürchtung, dass mit den eigenen Anwaltskosten die ganze Sache nur (unkalkulierbar) teurer wird, hält gerade bei Abmahnungen viele Personen davon ab, sich gegen eine Forderung mit anwaltlicher Hilfe zu wehren.

 

Es sollte selbstverständlich sein, dass der/die Mandant/Mandantin vor dem Auftrag weiß, was auf ihn/sie zukommt. Die Frage der zu erwartenden Kosten sollte daher stets in einem ersten Informationsgespäch erörtert werden. Wichtige Leitlinie für mich ist, dass von Beginn an die Gewissheit herrscht, mit welchen Gebühren zu rechnen ist. Die genauen Kosten meiner Beauftragung hängen von individuellen Umständen des Einzelfalls ab, so z.B. von der Höhe der Forderung, die geltend gemacht wird und ob eine gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit vorliegt.

 

 

2) Die Ersteinschätzung bzgl. erhaltener Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbs-, Urheberrecht - und Markenrechts ist am Telefon stets kostenlos, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich (z.B per E-mail) ein Honorar vereinbart.

 

Für eine Erstberatung bzgl. erhaltener Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbs-, Urheberrecht - und Markenrechts im Büro in Kaiserslautern erhebe ich eine Gebühr von 75,- EUR inkl. MwSt., die aber nur anfällt, wenn nach erfolgter Erstberatung keine Beauftragung erfolgt.

 

 

3) Bei Abmahnungen bin ich bei der außergerichtlichen Tätigkeit in der Regel auf Basis von zuvor ausgehandelten Pauschalhonorarvereinbarungen tätig.

 

a) Im Bereich des Filesharings biete ich für die außergerichtliche Vertretung feste Sätze an. Bei einer Forderung

 

1. von bis zu 450,00 EUR --> 165,00 EUR inkl. MwSt.

 

2. von 450,01 EUR bis 625,00 EUR --> 190,00 EUR inkl. MwSt.

 

3. von 625,01 EUR bis 825,00 EUR --> 215,00 EUR inkl. MwSt.

 

4. von 825,01 EUR bis 1.000,00 EUR --> 240,00 EUR inkl. MwSt.

 

5. von 1.000,01 EUR bis 1.200,00 mehr --> 265,00 EUR inkl. MwSt.

 

6. von 1.200,01 EUR und mehr --> 299,00 EUR inkl. MwSt.

 

7. "Flatrate" für zwei oder mehr Fälle --> 499,00 EUR inkl. MwSt.

 

b)  Angebot: nur modifizierte Unterlassungserklärung

 

Unterlassungserklärung für den aktuellen Fall --> 35,00 EUR inkl. MwSt.

 

 

4) Wenn Sie Anspruch auf Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz haben, bearbeite ich natürlich gerne Ihren Auftrag auf dieser Basis. Gemäß § 49a Bundesrechtsanwaltsordnung besteht aber sogar eine Pflicht des Rechtsanwalts dies zu tun. In diesem Fall kostet Sie die Beauftragung pro Fall lediglich 15,- EUR inkl. MwSt. Das Antragsformular auf Beratungshilfe finden Sie hier.