Interessante Abmahnung durch RA Karwiese für Herrn Ralf Reinhardt Lengwenus, Sarstedt

Heute wurde mir eine interessante Abmahnung durch Herrn RA Karwiese für Herrn Ralf Reinhardt Lengwenus aus Sarstedt vorgelegt.

Herr RA Karwiese behauptet darin, dass Herr Lengwenus mit Gebrauchtmöbeln handele, wobei in der Abmahnung leider nur kurz dargestellt wird, dass dies auf der Plattform ebay geschehe ohne hierbei den ebay Namen des Herrn Lengwenus anzugeben. Gerügt wird mit der Abmahnung ein Wettbewerbsverstoß durch eine fehlende Widerrufsbelehrung.

 

Es hat einige Zeit gedauert, bis ich Herrn Lengwenus auf ebay gefunden habe und tatsächlich bietet er am 08.05.2014 unter dem ebay Namen artdreamer3000  immerhin vier (!) Möbelstücke an. Zudem werden Kleinstmengen auch in anderen Kategorien angeboten. Weiterhin scheint Herr Lengwenus außerhab von ebay Streetwear zu verkaufen.

 

Zumindest komisch ist es, wenn solch ein angeblicher Kleinstmöbelhändler immerhin 725,40 EUR aufgewendet haben soll, nur um einen vermeintlichen Mitbewerber auf eine fehlende Widerrufsbeleherung aufmerksam zu machen.

 

Der Vorschlag einer "strafbewährten" (sic!) Unterlassungserklärung hat es dann in sich. der Abgemahnte soll in Zukunft "für Waren" eine Widerrufsbelehrung vorhalten, die den "gesetzlichen Vorgaben entspricht" und das Ganze unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs bei einem Verstoß und zudem einem Verzicht auf die Verjährung bis 2018. Schließlich wird innerhalb der Unterlassungserklärung ein - sagen wir es schmeichelhaft - rechtlich zweifelhafter Vorschlag einer Widerrufsbelehrung gemacht.

 

Insgesamt eine eher ungewöhnliche Abmahnung.

 

 

Wenn Sie eine solche Abmahnung oder sogar eine Klage erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie meine Hauptseite polishuk.de. Zu den Kosten einer etwaigen Beauftragung finden Sie mehr hier. Die außergerichtliche Beauftragung ist selbstverständlich auch auf Beratungshilfebasis  möglich.

 

Aktualisierung am 10.05.2014:

 

Nachdem dieser Artikel am späteren Abend des 08.05.2014 online ging, gab es eher ungewöhnlich hohe Zugriffszahlen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es sich um eine Massenabmahnung handelt, wobei eine solche Aussage bzw. Festlegung jetzt noch verfrüht wäre.

 

Wenn Sie mithelfen möchten und mir nur zu Dokumentationszwecken Ihre Abmahnung zukommen lassen wollen, würde ich mich freuen. Bitte übersenden Sie mir die Abmahnung dann per E-mail an kanzlei@polishuk.de  oder per Fax an 0631 / 27 75 73 009 und vermerken Sie auf der ersten Seite "nur zur Dokumentation - Übersendung stellt keine Beauftragung dar".

 

Bitte vermerken Sie zusätzlich, ob Sie mit einer etwaigen Verwendung Ihrer Abmahnung als Beweisstück in einem etwaigen Gerichtsprozess einverstanden sind.

 

Wenn ja, bitte vermerken Sie zusätzlich, ob die Abmahnung anonymisiert oder nicht anonymisiert einem Gericht vorgelegt werden kann. 

 

Selbstverständlich herrscht auch bei der Zusendung dieser Informationen ansonsten eine anwaltliche Schweigepflicht.

 

Abschließend sei zudem nochmals betont, dass die Zusendung einer Abmahnung natürlich keine Beauftragung oder Mandatserteilung darstellt. Soweit eine Mandatserteilung erwünscht ist, kann diese natürlich gesondert vereinbart werden.

 

Update am 19.07.2014:

 

Hier finden Sie ein Update zu dem Fall.

 

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