14. Die Kosten der Abmahnung erscheinen mir sehr  hoch. Ist das berechtigt?

 

Die Kosten der Abmahnung berechnen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert kann je nach Sachverhalt und insbesondere dem erkennenden Gericht unterschiedlich sein. Folgende Streitwerte sind üblich:

 

im Urheberrecht zwischen 900,- und 10.000,- EUR, wobei der Streitwert nun durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken für Abmahnungen gegenüber Verbrauchern auf 1.000,- EUR beschränkt wurde.

 

im Wettbewerbsrecht zwischen 3.000,- und 20.000,- EUR

 

im Marken- und Patentrecht ab 50.000,- EUR

 

Letzlich muss immer der Einzelfall betrachtet werden, um eine Aussage zum Streitwert treffen zu können.  Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass der von dem Abmahner vorgegebene Streitwert überhöht ist, um hier die Anwaltskosten in die Höhe zu treiben.