Markenrechtsabmahnung wegen "canbus" durch Sergej Reit aus Leverkusen

Kürzlich wurde mir eine interessante Markenrechtsabmahnung von Sergej Reit, 51377 Leverkusen, vertreten duch Obladen Gaessler RAe, 50678 Köln vorgelegt. Stein des Anstosses ist eine angebliche Verletzung der Marke canbus.

Geschützt ist die Marke canbus für folgende Waren und Dienstleistungen:

 

Klasse Nizza: 11

 

Begriffe: Leuchten für Fahrzeuge; Leuchten für Kraftfahrzeuge; Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge; Beleuchtungsgeräte für Fahrzeuge; Blendschutzvorrichtungen für Fahrzeuge [Lampenzubehör]; Blendschutzvorrichtungen für Kraftfahrzeuge [Lampenzubehör].

 

Klasse Nizza: 12

 

Begriffe: Abdeckhauben für Fahrzeuge; Anhänger; Anhängerkupplungen für Fahrzeuge; Autoreifen;

Bezüge für Fahrrad- oder Motorradsättel; Bremsbeläge für Autos; Bauteile für Kraftfahrzeuge; Chassis

für Kraftfahrzeuge; Fahrzeugtüren; Spoiler für Kraftfahrzeuge; Sonnenblenden für Kraftfahrzeuge.

 

Klasse Nizza: 35

 

Begriffe: Online-Werbung für Waren und Dienstleistungen auf Websites; Online-Werbung in computergestützten Kommunikationsnetzen; Online- Werbung in einem Computernetzwerk; Durchführung von Online-Auktionen; Online-Werbung für Computernetze und Websites; Durchführung von Online-Auktionen, wobei die öffentliche Bekanntgabe der zu versteigernden Artikel durch den Verkäufer und die Abgabe von Angeboten elektronisch über das Internet erfolgt.

 

Die Marke wurde am 15.08.2013 angemeldet und am 06.12.2013 eingetragen. Der Markenregistereintrag findet sich auch hier

 

Interessant ist hierbei die Nähe zu diesem Begriff aus der Fahrzeugtechnik:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Controller_Area_Network

 

Im Bereich der Fiktion liest man oft den Satz:

 

"Personen und Handlung sind frei erfunden, Ähnlichkeiten mit lebenden sind Personen rein zufällig"

 

Ob dies auf die Marke canbus ebenso zutrifft, darf zumindest bezweifelt werden, gerade wenn man sich die chinesische Abkürzung von Controller Area Network anschaut, hier z.B. Insbesondere dieser Umstand könnte jedoch Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und die Marke an sich haben, insbesondere wenn es sich bei dem angeblichen markenverletzenden Produkt um Fahrzeugtechnik handelt. Meines Erachtens sollte diese Abmahnung aus vorgenannten Gründen keinesfalls widerspruchlos hingenommen werden, selbst wenn bereits ein einstweilige Verfügung erlassen worden sein sollte.

 

Interessant ist auch, dass der Abmahnung keine Kostennote über Abmahnkosten beiliegt. Dies heißt aber natürlich nicht, dass derartige Kosten nicht in einem zweiten Schritt gefordert werden können.


Weitere Markenanmeldungen des Herrn Reit gibt es übrigens hier zu bestaunen.


Wenn Sie eine Abmahnung oder sogar eine Klage oder einstweilige Verfügung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung.

 

Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie meine Hauptseite polishuk.de. Zu den Kosten einer etwaigen Beauftragung finden Sie mehr hier. Die außergerichtliche Beauftragung ist selbstverständlich auch auf Beratungshilfebasis  möglich.

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