24. Was ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in dem betreffenden Fachgebiet nachzuweisen.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist weiterhin eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.