22. Kann ich Sie mit einem Beratungshilfeschein beauftragen?

 

Wenn Sie Anspruch auf Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz haben, bearbeite ich natürlich gerne Ihren Auftrag auf dieser Basis. Gemäß § 49a Bundesrechtsanwaltsordnung besteht aber sogar eine Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe.

 

In diesem Fall kostet Sie die Beauftragung pro Fall lediglich 15,- EUR inkl. MwSt. Das Antragsformular auf Beratungshilfe finden Sie hier.