1. Was ist eine Abmahnung?


Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche an keine bestimmte Form geknüpfte Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten - in der Regel einen behaupteten Rechtsverstoß - ohne die Einschaltung eines Gerichts zu beenden, indem der Adressat der Abmahnung Unterlassung erklärt.

 

Sie wird insbesondere im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, im Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie im Äußerungsrecht eingesetzt. Hiervon zu unterscheiden ist die im Arbeitsrecht gebräuchlichen Abmahnung, der einer Warnfunktion bzgl. einer bevorstehenden Kündigung zukommt.