Anfang Mai 2013 wurde mir eine Abmahnung des Verbands der Schweizerischen Uhrenindustrie FH aus Biel in der Schweiz vorgelegt. Der Verband wird von einer Wirtschaftskanzlei aus Frankfurt/Main vertreten.
Konkret wird die Verwendung des Begriffs "Geneva" für Armbanduhren abgemahnt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Begleichung von Rechtsanwaltskosten gefordert.
Zur Begründung seines Unterlassungsbegehrens führt der Verband aus, dass die betreffenden Uhren nicht aus der Schweiz, geschweige denn aus dem Kanton Genf stammten. Weiterhin, so der Verband, handele es sich bei dem Zeichen ,,Geneva" um die englischsprachige Bezeichnung für die schweizerische Stadt und den gleichnamigen Kanton Genf, die für die Produktion hochwertiger, komplizierter und damit im Regelfall zugleich auch ausgesprochen hochpreisiger Uhren weltbekannt sei.
Durch die Einfuhr, das Bewerben, das Anbieten sowie das Inverkehrbringen solcher Uhren "Geneva" werde gegen Art. 3 Abs.1 Art 5. Abs.1 des Vertrages zwischen der Schweiz und Deutschland über den Schutz von Herkunfsbezeichnungen und anderen geograpischen Bezeichnungen sowie gegen § 127 MarkenG verstoßen.
Es werden weiterhin Abmahnkosten von 2.744,00 EUR gefordert, wobei hier ein sportlicher Streitwert von 200.000,- EUR bei Annahme einer 1,5 Geschäftsgebühr zu Grunde gelegt wird.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59 zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie meine Hauptseite polishuk.de.
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