Dauerbrenner: Abmahnungen durch RAe Vorwerg & Sommer wegen angeblich unrechtmäßiger Fotonutzung

Abgesehen von den Filesharing-Abmahnungen durch so bekannte Kanzleien wie Rasch oder Waldorf Frommer oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Tawil oder Sandhage, gibt es auch im Bereich angeblich unrechtmäßiger Fotonutzung Dauerbrenner.

So ein Dauerbrenner sind zum Beispiel die Abmahnungen der RAe Vorwerg & Sommer für Hans Schnakenberg, auch bekannt als HIFI Leipzig. Hier wurde mir 2008 die erste Abmahnung vorgelegt und vorherige Woche die bisher letzte.

 

Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung einer Pauschalgebühr, mit welcher sowohl die Abmahnkosten als auch Lizenzgebühren für die Nutzung des Fotos abgegolten wäre.

 

Bzgl. der Höhe dieser Forderungen sollte geprüft werden, ob die sog. 100-EUR-Regelung des § 97a Abs.2 UrhG bzgl.  Abmahnkosten Anwendung finden kann bzw. ob die geforderten Lizenzgebühren verhältnismäßig sind.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie meine Hauptseite polishuk.de.

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