Weitere Abmahnungen von Thomas Russer durch RAe Spiske & Maisch wegen sog. "40-EUR-Klausel"

Herr Thomas Russer, handelnd unter Sport Russer, aus Göppingen, vertreten durch die Kanzlei Spiske & Maisch aus Süßen mahnte in der Vergangenheit vielfach Verstöße bei der Belehrung über das einem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht in den Bereichen Sport und Bekleidung ab.

Ich dachte eigentlich, dass keine Abmahnungen mehr ausgesprochen würden, hatte ich doch lange Zeit nichts mehr von Abmahnungen des Herrn Russer gehört. Es scheint aber so, als sei es nur eine schöpferische Pause gewesen, denn - wie gesagt etwas überraschend - im Juni 2012 wurde mir eine neue derartige Abmahnung aus dem Hause Russer bzw. Spiske & Maisch vorgelegt. Altbewährt waren Gegenstand der Abmahnung angebliche Verstöße im Rahmen des Widerrufsrechts. Zum einen wurde bemängelt, dass im Rahmen der Widerrufsbelehrung auf veraltete Normen verwiesen wurde und zum anderen wurde gerügt, dass die sog. 40-EUR-Klausel nicht ordnungsgemäß vereinbart worden sei.


Herr Russer fordert neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung auch Kostenersatz für das Aussprechen der Abmahnung in Höhe von 411,30 EUR.

 

Es kann nicht dazu geraten werden, die Abmahnungen einfach zu ignorieren. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei Ignorieren der Abmahnung Herr Russer seine Anwälte beauftragt, eine sog. eine einstweilige Verfügung bei einem Landgericht zu beantragen, was regelmäßig zusätzliche Kosten auslösen wird.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie mein Hauptseite polishuk.de.

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