Schulenberg und Schenk nehmen Filesharingklage für BaumgartenBrandt/MIG bei dem AG Frankenthal zurück

Die RAe Schulenberg und Schenk haben im September 2014 in einer für die MIG Film GmbH betriebenen Schadensersatzklage wegen angeblichen Filesharings vor dem Amtsgericht Frankenthal/Pfalz (Az. 3b C 233/14), in welcher ich den Beklagten vertreten habe, die Klage noch vor der mündlichen Verhandlung nach einem schriftlichen Hinweis des Gerichts zurückgenommen.

Die MIG Film GmbH machte angebliche Ansprüche wegen Filesharings geltend. Die Abmahnung 2010 erfolgte durch die RAe BaumgartenBrandt  aus Berlin. Dem Beklagten wurde vorgeworfen, dass er im Jahre 2010 einen Film heruntergeladen und damit auch geteilt habe. Dies sei von der Firma Guardaley Ltd. mittels der Software Observer festgestellt worden.

 

In der Mahnbescheids-Jahresendralley 2013 zur Hemmung der Verjährung wurde gegen meinen Mandanten ein Mahnbescheid erlassen, gegen den fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. Beantragt wurde dieser Mahnbescheid durch einen RA Edelmaier aus Mannheim. Daraufhin erfolgte nun eine Anspruchsbegründung durch die RAe Schulenberg und Schenk aus Hamburg. 

 

In der Klageerwiderung wurde u.a. die Einrede der Verjährung erhoben. Denn der Mahnbescheid kann die Verjährung nur dann hemmen, wenn dieser ausreichend individualisiert ist, was nach meiner Ansicht nicht der Fall gewesen ist. Weiterhin wurde bestritten, dass die Software der Firma Guardaley Ltd. überhaupt in der Lage ist, angebliche Verstöße beweissicher festzustellen. Schließlich wurde dargelegt, dass Familienmitglieder des Beklagten ebenso Zugriff auf den Internetanschluss hatten.

 

Das AG Frankenthal erließ einen schriftlichen Hinweis, wonach aufgrund der Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 03.05.2012 (160 55/11) und des OLG Köln vom 20.01.2012 (6 W 242/11) Zweifel an der behaupteten Beweissicherheit des Programms "Observer" bestünden. Von einer Störerhaftung könne nach der jüngsten BGH-Entscheidung nicht ausgegangen werden. Abgesehen davon dürfte die Einrede der Verjährung greifen, da eine Hemmung durch das Mahnverfahren mangels ausreichender Individualisierung der Forderung nicht eingetreten sei. Der Mahnbescheid wurde von Rechtsanwalt Edelmaier aus Mannheim beantragt, wobei die Abmahnung selbst von der Kanzlei BaumgartenBrandt stamme.


Daraufhin wurde die Klage zurückgenommen. Die MIG Film GmbH trägt nun die Kosten des Verfahrens. 

 

Das AG Frankenthal ist auch nicht "irgendein" Amtsgericht, sondern nach Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes für sämtliche Filesharing-Klagen gegen Verbraucher mit Wohnsitz im OLG-Bezirk Zweibrücken als Eingangsgericht zuständig, also für die Landgerichtsbezirke Frankenthal (Pfalz) (mit den Städten Ludwigshafen und Neustadt/W.), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken. Zu den Sonderzuweisungen in anderen Bundesländern, siehe mein Bericht hier.

 

Wenn Sie eine Abmahnung oder sogar eine Klage erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie meine Hauptseite polishuk.de.

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