Überblick über die örtlichen Zuständigkeiten der Amtsgerichte bei Urheberrechtsklagen gegenüber Verbrauchern

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde bei Klagen gegenüber Verbrauchern endlich der sog. fliegende Gerichtsstand abgeschafft. Der Verbraucher kann folglich nur noch an einem Heimatgericht verklagt werden. Dieses Heimatgericht muss aber nicht notwendigerweise das (Amts)Gericht in dem Heimatort sein, da viele Bundesländer gemäß § 105 UrhG Urheberrechtsstreitigkeiten an einem oder an mehreren Gerichten konzentrieren.

 

Soweit es sich um Klagen wegen Abmahnkosten handelt (also alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000,- EUR) sind die nachfolgenden Gerichte nach dem Wohnsitz des Beklagten zuständig. In welchem Amtsgerichts-, Landgerichts- oder Oberlandesgerichtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben, können Sie ganz einfach auf der folgenden Seite ermitteln:

 

http://www.jusline.de/gericht_suche.html

 

 

BADEN–WÜRTTEMBERG

 

Im Land Baden-Württemberg bestehen auf der Ebene der Amtsgerichte keine Sonderzuweisungen. Es sind also grundsätzlich die Amtsgerichte am Wohnsitz des Beklagten zuständig.

 

 

BAYERN

 

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Landgerichtsbezirk, in welchem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Zuständig ist dann das Amtsgericht am Ort des Landgerichts. Eine Ausnahme bildet das AG München, das sowohl für die LG-Bezirke München I und II zuständig ist.

 

Bsp: Der Beklagte hat seinen Wohnsitz in 89312 Günzburg. Günzburg gehört zum LG-Bezirk Memmingen. Zuständig ist daher das Amtsgericht Memmingen und nicht das Amtsgericht Günzburg.

 

 

BERLIN

 

Dem  AG Charlottenburg  sind alle Rechtsstreitigkeiten im Land Berlin zugeordnet.

 

 

BRANDENBURG

 

Dem AG Potsdam sind alle Rechtsstreitigkeiten im Land Brandenburg zugeordnet.

 

 

BREMEN

 

Im Land Bremen bestehen auf der Ebene der Amtsgerichte keine Sonderzuweisungen. Es sind also grundsätzlich die Amtsgerichte am Wohnsitz des Beklagten zuständig.

 

 

HAMBURG

 

Dem AG Hamburg sind alle Rechtsstreitigkeiten im Land Hamburg zugeordnet.

 

 

HESSEN

 

Dem AG Frankfurt/M. sind alle Rechtsstreitigkeiten aus den LG-Bezirken Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden zugeordnet.

 

Dem AG Kassel sind alle Rechtsstreitigkeiten aus den LG-Bezirken LG-Bezirken Fulda, Kassel und Marburg zugeordnet.

 

Bsp: Der Beklagte hat seinen Wohnsitz in 63505 Langenselbold. Langenselbold gehört zum LG-Bezirk Hanau. Zuständig ist daher das Amtsgericht Frankfurt am Main.

 

 

MECKLENBURG–VORPOMMERN

 

Dem AG Rostock sind alle Rechtsstreitigkeiten im Land Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet.

 

 

NIEDERSACHSEN

 

Dem AG Braunschweig sind alle Rechtsstreitigkeiten in dem OLG-Bezirk Braunschweig zugeordnet.

 

Dem AG Hannover sind alle Rechtsstreitigkeiten in dem OLG-Bezirk Celle zugeordnet.

 

Dem AG Oldenburg sind alle Rechtsstreitigkeiten in dem OLG-Bezirk Oldenburg zugeordnet.

 

 

NORDRHEIN–WESTFALEN

 

Dem AG Düsseldorf sind alle Rechtsstreitigkeitenin im  OLG-Bezirk Düsseldorf zugeordnet.

 

Dem AG Köln sind alle Rechtsstreitigkeiten im OLG-Bezirk Köln zugeordnet.

 

Dem AG Bielefeld sind alle Rechtsstreitigkeiten aus den LG-Bezirken Bielefeld, Detmold, Münster und Paderborn zugeordnet.

 

Dem AG Bochum sind alle Rechtsstreitigkeiten aus den LG-Bezirken Arnsberg, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Siegen zugeordnet

 

 

RHEINLAND–PFALZ

 

Dem AG Frankenthal sind alle Rechtsstreitigkeiten im OLG-Bezirk Zweibrücken zugeordnet.

 

Dem AG Koblenz sind alle Rechtsstreitigkeiten im OLG-Bezirk Koblenz zugeordnet.

 

 

SAARLAND

 

Im Saarland bestehen auf der Ebene der Amtsgerichte keine Sonderzuweisungen. Es sind also grundsätzlich die Amtsgerichte am Wohnsitz des Beklagten zuständig.

 

 

SACHSEN

 

Dem AG Leipzig sind alle Rechtsstreitigkeiten im Land Sachsen zugeordnet.

 

 

SACHSEN–ANHALT

 

Dem AG Magdeburg sind alle Rechtsstreitigkeiten in den LG-Bezirken Magdeburg und Stendal zugeordnet.

 

Dem AG Halle sind alle Rechtsstreitigkeiten in den LG-Bezirken LG-Bezirke Dessau und Halle zugeordnet

 

 

SCHLESWIG–HOLSTEIN

 

Im Land Schleswig-Holstein bestehen auf der Ebene der Amtsgerichte keine Sonderzuweisungen. Es sind also grundsätzlich die Amtsgerichte am Wohnsitz des Beklagten zuständig.

 

 

THÜRINGEN

 

Dem AG Erfurt  sind alle Rechtsstreitigkeiten im Land Thüringen zugeordnet.

 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenfreies Informationsgespräch unter der Telefonnummer 0631 - 84 277 59  zur Verfügung. Auch in meinen FAQ und in meinem Blog finden Sie viele Antworten rund um das Thema Abmahnung, auch zu häufigen vermeidbaren Fehlern nach Erhalt einer Abmahnung. Für Informationen über mich, klicken Sie auf die Rubrik Kanzlei und besuchen Sie meine Hauptseite polishuk.de.

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